Käufer wie auch Verkäufer haben ein besonderes Interesse an einer klaren Formulierung sowie zuverlässigen und zügigen Abwicklung des Vertrages.
Notare begleiten Verkäufer und Käufer von der Vertragsgestaltung über die Beurkundung bis zur Durchführung und grundbuchlichen Umsetzung. Dabei wird auf bewährte Vertragsklauseln zurückgegriffen, die stetig den neuen Gesetzen und Rechtsentwicklungen, aber auch den Gegebenheiten Ihres konkreten Einzelfalles angepasst werden.
Bestimmte Besonderheiten gelten bei einem sog. Bauträgervertrag. Der Bauträger verkauft dem Käufer nicht nur ein Grundstück, sondern verpflichtet sich darüber hinaus, auf dem verkauften Grundstück das in der Baubeschreibung angebotene Gebäude zu errichten.
Grundstücke und Eigentumswohnungen können auch verschenkt werden. Vor allem aus erbschaftsteuerlichen Gründen wollen Eltern häufig bereits zu Lebzeiten Ihre Vermögenswerte unentgeltlich im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an die nächste Generationen übertragen. Die Beratung über die Möglichkeiten, sich dabei Rechte wie z.B. Wohnungsrecht, Nießbrauch oder Rückforderungsrechte vorzubehalten, und die individuelle Gestaltung solcher Übertragungsverträge gehören ebenfalls zu den klassischen Aufgaben der Notare.
Bei Kaufverträgen kann der Käufer den Kaufpreis zumeist nur mit Hilfe eines Bankkredites bezahlen. Hierfür schließt er mit der Bank einen gesonderten Darlehensvertrag ab. Zusätzlich verlangt die Bank in der Regel eine dingliche Sicherheit (Eintragung im Grundbuch) in der Form einer Grundschuld oder Hypothek. Auch hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Checkliste
Notarkosten
Allgemeine Informationen zu den Notarkosten finden Sie hier. Ein konkretes Berechnungsbeispiel zu den anfallenden Notarkosten beim Kauf einer Eigentumswohnung mit Grundschuldbestellung finden Sie auf den Seiten der Bundesnotarkammer.